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Blitzableiter

Effektiv geschützt vor Gewitterschäden

Wo es gewittert, ist der Himmel geladen – die Folge: Es blitzt. Blitzeinschläge sind selten, aber wenn sie irgendwo eintreffen, richten Sie großen Schaden an. Wie Sie sich effektiv schützen, welche Unterschiede es zwischen Blitzableitern gibt und was Ihnen die Sicherheit preislich wert sein sollte, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Blitzschutzanlage: Wie wird der Blitz abgeleitet?

  • Äußere Blitzschutzanlage: Der Blitzableiter, auch äußere Blitzschutzanlage genannt, besteht aus einem etwa einem Zentimeter dicken Draht aus Stahl oder Aluminium, der vom Dach in den Himmel ragt. Trifft der Blitz die Konstruktion, leitet der Draht die Spannung über eine ebenfalls metallene Leitung an der Hausfassade hinab zur Erde. Man spricht hier von der sogenannten Erdung, meint die Entladung des Blitzes in das Erdreich.
  • Innere Blitzschutzanlage: Ein Blitz schlägt ein – wo sonst 230 Volt fließen, rauschen plötzlich mehrere tausend Volt hindurch. In den meisten Fällen kann ein gewöhnlicher Blitzableiter dieser gewaltigen Kraft nichts entgegenstellen. Zudem muss der Blitz nicht mal direkt in Ihrem Haus einschlagen und dennoch laufen Sie Gefahr gefährlicher Überspannungsschäden. Selbst ein in zwei Kilometer Entfernung eintreffender Blitz kann genügen, um empfindliche Elektronik wie Fernseher und PC zu zerstören.

Deshalb ist es ratsam, sich einen dreistufigen Überspannungsschutz im Hausinnern installieren zu lassen. Der Fachmann spricht hier von Grob-, Mittel- und Feinschutz. Kurz: Es handelt sich um installierte Sicherungen an Hausverteiler, Unterverteiler und Steckdosen, die sogenannte innere Schutzanlage. Sie verhindert im Falle eines Blitzeinschlags die Entstehung einer Überspannung und gleichzeitig das Überspringen der Spannung auf Ihre Telefonleitungen. Letztlich sorgt sie somit effektiv für den Schutz Ihrer Geräte.

Tipp: Ob Ihr Gebäude mit einer Blitzschutzanlage ausgestattet ist, können Sie ganz leicht selbst herausfinden. Ist Ihr Haus damit ausgestattet, verläuft entweder am Dachfirsts ein Draht oder führt am Kamin ein Metallgestänge entlang, das den Draht am Haus hinunterführt.

Sind Blitzableiter Pflicht und was übernimmt die Versicherung?

Nein! Erst ab einer Gebäudehöhe von 20 Metern ist in Österreich der Blitzableiter Pflicht. Ausnahmen bestätigen die Regel: So sind Gebäude mit Dächern aus Stroh oder Holz, Häuser in besonders hohen und einsamen Lagen sowie Bauwerke, bei denen mit erheblichen Schäden zu rechnen ist, besonders gefährdet. Folglich sind diese auch verpflichtet, sich vor Blitzeinschlag zu schützen. Privathäuser sind jedoch von dieser Pflicht ausgeschlossen. Für gewöhnliche Ein- und Zweifamilienhäuser spricht der Gesetzgeber lediglich eine Empfehlung zur Vorsorge aus.

Und trotzdem: Die Anschaffung einer Blitzschutzanlage ist in jedem Fall lohnenswert und das nicht nur zu Ihrem gesundheitlichem Schutz. So machen die meisten Versicherer die Erstattung von Gewitterschäden davon abhängig, ob zum Schadenszeitpunkt ein komplett intakter Blitzableiter vorhanden war. Das scheint auf den ersten Blick verwunderlich, dennoch sind in Neubauten immer weniger Blitzableiter installiert. Was nicht zuletzt in den hohen Anschaffungskosten begründet liegen dürfte.

Tipp: Überspannungsschäden werden von der Versicherung nur ersetzt, wenn der Blitz direkt in Ihr Grundstück oder das Gebäude einschlägt. Vereinbaren Sie deshalb möglichst eine sogenannte Überspannungsklausel in Ihrer Hausratsversicherung, die auch die Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschlüsse abdeckt.

Blitzableiter selbstgemacht

Wer ein Haus besitzt, für das kein Blitzschutz vorgeschrieben ist, darf gern selbst Hand anlegen. Sollte das Gebäude hingegen nach der Landesbauverordnung mit einem Blitzableiter ausgestattet sein, dürfen Sie die Installation oder Aufrüstung nur vom Fachmann vornehmen lassen. Informieren Sie sich deshalb vorab und lassen Sie sich beraten. Gleichzeitig sollten Sie berücksichtigen, dass eine fehlerhafte Installation einen enormen Schaden für Sie und die ganze Familie anrichten kann. Seien Sie sich deshalb sehr sicher, bevor Sie die Verantwortung übernehmen.

Gut zu wissen: Die meisten Versicherungen übernehmen nur Kosten im Falle eines Blitzschlags, wenn die Blitzschutzanlage den VDE-Vorschriften entspricht und darüber hinaus vom Fachmann abgenommen wurde. Bevor Sie also loslegen, halten Sie erst einmal Rücksprache mit Ihrer Hausratversicherung.

Was kostet eine Blitzschutzanlage?

Möchten Sie sich schützen und wollen die Kosten kalkulieren, sollten Sie den Preis immer in Relation zum Gesamtwert Ihres Gebäudes sehen. Bedenken Sie deshalb, was Sie mit der Installation einer Blitzschutzanlage schützen möchten und entscheiden Sie sich dann für das richtige Modell. Im Falle eines Blitzeinschlags liegen die Kosten für den Schadensersatz nämlich um ein Vielfaches höher.

Die Kosten im Überblick

  • äußere Blitzschutzanlage: 2.000 bis 2.500 Euro
  • Erdung: 1.200 bis 1.700 Euro
  • Innere Blitzschutzanlage: 1.000 bis 1.500 Euro

Für eine komplette Blitzschutzanlage empfiehlt es sich, Ausgaben zwischen 4.400 und 5.700 Euro einzukalkulieren. Je nach Gebäudegröße können die Kosten natürlich auch deutlich darüber liegen.

Risiko: Defekter Blitzableiter

Ist der Blitzableiter defekt und immer noch auf dem Dach montiert, birgt dies eine große Gefahr. So werden Blitze zwar immer noch angezogen, jedoch nicht mehr zur Erde abgeleitet. Die Folge: Der Blitz sucht sich auf seinem Weg ins Erdreich eine andere Route, meint den Weg des geringsten Widerstands. Kommt es dabei zu Schäden, trägt die Versicherung die Kosten nicht. Sorgen Sie deshalb vor und lassen Sie Ihre Blitzschutzanlage regelmäßig vom Fachbetrieb warten. Andernfalls bleiben Sie auf den durch einen Blitzeinschlag verursachten Kosten sitzen.