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Wozu brauchen wir einen Energieausweis?

Seit 2009 ist die Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf oder bei der Vermietung einer Immobilie Pflicht, egal ob es sich um einen Alt- oder Neubau handelt. Die Vorgaben dazu sind durch das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) geregelt.

Hinweis: Verstöße gegen diese gesetzliche Verordnung können mit einem Bußgeld von bis zu 1.450 Euro geahndet werden.

Mit dem Energieausweis, auch Pickerl genannt, lässt sich zum Beispiel herausfinden, ob das Haus Energie spart oder eher ein „Energiefresser“ ist. Es handelt sich dabei um eine Art Steckbrief, der den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet. Ein zusätzlicher Pluspunkt ist die Tatsache, dass der Eigentümer oder der Interessent mithilfe des Energieausweises direkt sehen kann, welche Maßnahmen getroffen werden müssen, um die Immobilie auf einen modernisierten energetischen Stand zu bringen. Ebenso wird aufgezeigt, wie Mängel, die besonders viel Energie „fressen“, zu beseitigen sind.

Hinweis: Die Vorschläge zur Verbesserung der energetischen Eigenschaften des Gebäudes sind keine Verpflichtung und müssen vom Eigentümer daher nicht zwingend umgesetzt werden. Nur in besonderen Fällen wird eine Modernisierung oder Nachrüstung gefordert. Doch auch wenn der Eigentümer in der Regel nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, diese Maßnahmen vorzunehmen, sollte er bei hohem Energiebedarf über eine Verbesserung des energetischen Zustands seiner Immobilie nachdenken. Diese könnte nämlich die Höhe der laufenden Kosten erheblich reduzieren.

Was zeigt der Energieausweis an?

Dank der farbigen Skala (ähnlich wie bei Elektrogeräten) können Sie ganz leicht erkennen, wie hoch der Energiebedarf und andere energetische Kennzahlen einer Immobilie sind. Dabei bedeutet der grüne Bereich, dass es sich um eine niedrige und der rote um einen hohe Kennzahl handelt. Insgesamt werden dazu nach den Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB 2015) vier Kategorien aufgeführt: der spezifische Heizwärmebedarf (HWB), der Primärbedarf (PEB), die Kohlendioxidemission (CO2) und seit 2012 neu eingeführt der Gesamtenergieeffizienz-Faktor (fGEE).

Der Heizwärmebedarf gibt Auskunft darüber, wie viel Energie das Gebäude auf Basis des Referenzklimas benötigt, um eine konstante Innenraumtemperatur von 20 Grad zu halten. Die Dämmung beeinflusst dabei natürlich die Beheizung des Gebäudes erheblich – je besser sie also ist, desto weniger muss geheizt werden. Somit beurteilt der HWB die thermische Gebäudehülle, in dem er die Energiekennzahl in kWh pro Quadratmeter und Jahr angibt. Diese Energiekennzahl eignet sich daher sehr gut zum Vergleich.

Der standortbezogene Heizwärmebedarf hingegen beschreibt den Energieverbrauch, der bei Ihrem Haus erwartet wird. Da die Werte folglich von dem Nutzungsverhalten der jeweiligen Bewohner abhängen, sind sie schwer zu vergleichen und können stark schwanken.

Mithilfe des Primärbedarfs können Sie erkennen, wie hoch der gesamte Energiebedarf Ihrer Immobilie ist. Dazu zählt der Bedarf für Strom, Warmwasser und die Beheizung. Auch die Herstellung der Energieträger sowie deren Transport werden dabei berücksichtigt. Hier gilt ebenfalls die Regel: je geringer der Primärbedarf, desto umweltfreundlicher und effizienter die Energienutzung des Gebäudes.

Wie viel Kohlendioxid produziert das Gebäude eigentlich? Nicht nur, wenn es um die Herstellung und den Transport von Energieträgern geht, sondern auch bezüglich der Verluste, die dabei eventuell entstehen. Diese Frage beantwortet die Kennzahl in der Kategorie Kohlendioxidemissionen.

Anders als früher können Sie neben der Dämmqualität eines Gebäudes seit 2012 auch die Effizienz der haustechnischen Anlagen im Energieausweis nachlesen. Diesen Wert zeigt der Gesamtenergieeffizienz-Faktor an. Je größer er ist, desto schlechter ist die Gesamteffizienz des Gebäudes.

In welchen Fällen wird ein Energieausweis benötigt?

Ein Energieausweis ist nicht nur bei einer Neuvermietung, Neuverpachtung oder einem Immobilienverkauf vorzulegen. Auch wenn das Gebäude neu gebaut, umfassend saniert oder umgebaut wird, muss ein entsprechender Energieausweis erstellt werden.

Hinweis: Vermieten oder verkaufen Sie eine Immobilie, müssen Sie den Energieausweis bereits in der Anzeige veröffentlichen.

Wie verhält es sich mit Gebäuden, die nicht oder nur teilweise bewohnt werden?

Besitzen Sie eine Immobilie, die nicht bewohnt wird – zum Beispiel ein Bürogebäude –, benötigen Sie einen „Energieausweis für Nichtwohngebäude“. Der Unterschied zum herkömmlichen Energieausweis ist hier, dass auch der Energiebedarf für die Lüftungs- und Klimaanlage sowie die Beleuchtung des Gebäudes bei der Errechnung der Kennwerte berücksichtigt wird. In solchen Gebäuden fällt dieser Bedarf meistens sehr hoch aus. Befinden sich in einem Gebäude sowohl Wohnungen als auch Gewerberäume, müssen in der Regel zwei Energieausweise ausgestellt werden.

Wo können Sie einen Energieausweis beantragen und wie viel kostet er?

Laut Energieausweisgesetz sind

  • Elektrotechniker
  • Sanitär-, Gas-, Klima-, Kälte-, Heizungs- und Lüftungstechniker
  • Baumeister
  • Ziviltechniker, Zivilingenieure und -konsulenten
  • Architekten
  • Ingenieurbüros für Bauphysik und Gebäude-, Umwelt-, und Verfahrenstechnik
  • Maschinenbauer
  • Rauchfangkehrer (nicht bei Neubauten und baubewilligungspflichtigen Änderungen von Bauwerken)
  • Hafner (nur für Ein- und Zweifamilienhäuser)

dazu berechtigt Energieausweise auszustellen.

Die Kosten sind dagegen nicht festgelegt und somit von Ersteller zu Ersteller unterschiedlich. In der Regel müssen Sie bei Gebäuden mit mehreren gleichartigen Wohnungen mit mehr als einem Euro, bei Einfamilienhäusern sogar mit dem Doppelten pro Quadratmeter rechnen. Vor allem bei Altbauten erwarten Sie höhere Kosten.

Im Vergleich ist die Geldstrafe bei Nicht-Vorlegung des Ausweises jedoch teurer als die Erstellung selbst.

Mittlerweile ist es auch möglich, den Energieausweis relativ günstig im Internet zu beantragen. Entscheiden Sie sich für diese Variante, sollten Sie aber beachten, dass Sie als Eigentümer für eventuelle Fehler bürgen.

Wann ist kein Energieausweis nötig?

  • Bei freistehenden Gebäuden mit einer Gesamtnutzfläche von weniger als 50 Quadratmetern
  • Bei Werkstätten, Industrieanlagen und landwirtschaftlichen Nutzgebäuden (nur, wenn die dort entstehende Abwärme die Energie für die Konditionierung des Innenraumklimas aufbringt)
  • Bei Gebäuden, die ausschließlich für religiöse Zwecke genutzt werden (z.B. für Gottesdienste)
  • Bei Wohngebäuden, die nur eingeschränkt benutzt werden und nur bis zu einem Viertel des jährlichen Energiebedarfs benötigen (z.B. Ferienhäuser)
  • Wenn Sie eine Immobilie verkaufen wollen, die in einem schlechten (abbruchreifen) Zustand ist (in der Anzeige muss dies auch so angegeben werden)

Hinweis: In diesem Fall muss im Kaufvertrag vereinbart werden, dass das Gebäude innerhalb von 3 Jahren (ab Kaufdatum) abgerissen wird.

  • Bei provisorisch errichteten Gebäuden, die eine voraussichtliche Nutzungsdauer von maximal zwei Jahren haben
  • Bei Gebäuden, die keine Heizung besitzen

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Energieausweise sind in der Regel 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Wird das Gebäude renoviert oder saniert, benötigt der Eigentümer einen neuen Ausweis mit neuer Gültigkeit.

Besitzen Sie einen Energieausweis ohne Gesamteffizienz-Faktor, behält er seine Gültigkeit bis zu 10 Jahre.