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Förderung für den Hausbau

So setzen Sie Ihren Traum vom Eigenheim um

Der Traum vom Eigenheim ist für viele Österreicher ein erklärtes Lebensziel. Bei der Umsetzung sind die meisten Menschen allerdings auf eine Finanzierung mit Fremdkapital angewiesen, da das Eigenkapital nicht ausreicht. Neben Krediten und Darlehen gibt es auch die Option, eine Förderung zu beantragen. In Österreich gibt es verschiedene Förderungsmöglichkeiten für Wohnraum, die möglicherweise für Sie in Frage kommen und Sie bei Ihrem Projekt finanziell entlasten können.

Welche Förderungsmöglichkeiten für Wohnraum gibt es?

In Österreich gibt es nicht nur die Möglichkeit, den Neubau eines Hauses mit der Unterstützung von Fördergeldern zu realisieren, sondern es gibt auch Fördermöglichkeiten für den schon erbauten Wohnraum, wie etwa

  • Förderungen für Sanierungen, etwa thermische Sanierungen
  • Förderungen für Ausbauten
  • Förderungen für den Umstieg auf erneuerbare Energien (Wärmepumpen und Solaranlagen) und damit verbundene Modernisierungsmaßnahmen
  • Förderungen für Eigentumswohnungen
  • Förderungen für barrierefreies Wohnen

Dadurch sind Fördergelder für den Bauherrn nicht nur in der akuten Bauphase eines Neubaus interessant, sondern auch wenn eine Bestandsimmobilie saniert oder modernisiert werden muss.

Was müssen Sie bei einer Förderung für den Hausbau beachten?

Wenn Sie eine Förderung für den Neubau eines Hauses beantragen möchten, sollten Sie zunächst überprüfen, ob Sie überhaupt berechtigt sind, entsprechende Gelder zu beantragen. Um als Häuslbauer in Österreich eine Förderung beantragen zu dürfen, müssen Sie volljährig und österreichischer Staatsbürger sein. Sind Sie Bürger eines EU-Mitgliedsstaates, sind Sie einem österreichischen Staatsbürger gleichgestellt.

Zudem sollten Sie beachten, dass, wenn Sie eine Wohnraumfinanzierung für einen Neubau anstreben, nur ein Hauptwohnsitz zu den förderungsfähigen Immobilien gezählt wird. Das bedeutet, dass Sie für die Errichtung eines Ferienhauses oder Nebenwohnsitzes keine Fördergelder beantragen können.

Tipp: Mit stichprobenartigen Besuchen wird überprüft, ob die Immobilie nach der Fertigstellung wirklich als Hauptwohnsitz genutzt wird.

Wohnbauförderung ist Sache der Länder

War sie in Österreich früher Sache des Staates, gibt es seit Ende der 1980er Jahre keine für alle Bundesländer allgemeingültigen Regelungen für die Wohnbauförderung. Stattdessen ist die Wohnbauförderung nun Ländersache. Sie unterscheidet sich sowohl in der Art als auch der Höhe, der Einkommensgrenze des Antragsstellers und den Konditionen für Darlehen voneinander.

In Österreich wird bei der Wohnbauförderung zwischen der direkten und einer indirekten Förderung unterschieden. Unter direkten Förderungen werden beispielsweise Darlehen oder Beihilfen verstanden, da hier ein direkter Geldfluss stattfindet. Findet kein Geldfluss statt, wird die Förderung als sogenannte indirekte Förderung bezeichnet. Diese verschafft dem Bauherrn auf indirektem Wege finanzielle Erleichterung etwa durch Abschreibungen.

Unter anderem gibt es in Österreich folgende Formen der Wohnbauförderung:

  • Gewährung von günstigen Darlehen
  • Abschreibungen
  • Annuitäten- und Zinsenzuschüsse bei der Rückzahlung eines Kredites
  • einmaliger Baukostenzuschuss

Da die Wohnbauförderung nicht einheitlich geregelt ist, bieten einige Länder besondere Finanzierungsmöglichkeiten an, die für Sie interessant sein können. So werden in Niederösterreich und Wien Dachbegrünungen gefördert, während Bauherren in Salzburg für den Neubau und auch die Sanierung von Bauernhäusern Fördergelder beantragen können.

Tipp: Da die Bauförderung Ländersache ist, sollten Sie beachten, dass sich die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland zu unterschiedlichen Zeitpunkten ändern können und immer nach dem aktuellsten Stand fragen, wenn Sie Informationen einholen.

Wie können Sie eine Förderung für den Hausbau beantragen?

Wenn Sie sich für eine der Formen der Wohnbauförderung interessieren und als förderungswürdige Person in Frage kommen, führt Sie Ihr erster Schritt zum in Ihrem Bundesland zuständigen Amt beziehungsweise einer entsprechenden Verwaltungsstelle. In einer eigens für Wohnbauförderung eingerichteten Beratungsstelle erhalten Sie kostenfrei alle Informationen zum Thema Wohnen und Bauen. Damit verbunden teilen Ihnen die Mitarbeiter auch Informationen über Förderungsmöglichkeiten und damit verknüpfte Bedingungen und Konditionen mit.

Wohnbauförderung im den einzelnen Bundesländern auf einen Blick

  • Burgenland: Im Burgenland wird der Neubau von Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Reihenhäusern und der Zu-, Auf-, und Ausbau von Wohnfläche gefördert, wobei Eigenheime mit einer Wohnnutzfläche von 100 bis 200 Quadratmeter mit dem höchstmöglichen Grundbetrag gefördert werden.
    Achtung: Bei Überschreitung der 200 Quadratmeter wird der Betrag für jeden Quadratmeter im einen Prozentpunkt reduziert.
  • Niederösterreich: In Niederösterreich werden der Wohnungsneubau, der Eigenheimneubau mit maximal zwei Wohnungen, der Ersterwerb einer Wohneinheit in einem frei finanzierten Reihenhaus oder einer frei finanzierten Wohnung im Geschosswohnbau gefördert, sowie der Bau eines Eigenheims in Passivbauweise. Die Einkommensgrenze liegt bei einer Person bei 40.000 Euro netto im Jahr, bei zwei Personen bei 65.000 Euro.
  • Oberösterreich: In Oberösterreich wird der Neubau von Wohnungen, Wohnhäusern, Eigenheimen mit maximal zwei Wohnungen und einer Mindestgröße von 80 Quadratmetern sowie Reihenhäusern gefördert. Die Einkommensgrenze liegt hier bei einer Person bei 37.000 Euro, bei zwei Personen bei 55.000 Euro, für jede weitere Person 5.000 Euro.
  • Steiermark: In der Steiermark wird unter anderem der Neubau von Eigenheimen, Eigentumswohnungen, Mietwohnungen und Mietkaufwohnungen gefördert. Besonders gefördert werden Jungfamilien bei der Hausstandsgründung, Barrierefreiheit und Energiesparmaßnahmen. Die Einkommensgrenze ist hier bei einer Person auf 34.000 Euro, bei zwei Personen auf 51.000 Euro festgelegt.
  • Tirol: In Tirol wird der Neubau von Eigenheimen mit maximal zwei Wohnungen, Wohnungen, Eigenheimen in Form von Doppel-, Reihen- oder Gruppenhäusern und Wohnungen in verdichteter Bauweise gefördert. Die Einkommensgrenze wird hier pro Monat und im Haushalt lebender Person festgelegt. Bei einer Person mit maximal 2.850 Euro, bei zwei Personen mit 4.650 Euro.
  • Vorarlberg: In Voralberg kann beim Eigentumsneubau die Basisförderung durch Geltendmachen eines Kinderbonus oder Einkommensbonus erhöht werden. Bestimmte Bauweisen und Ausführungen werden zusätzlich gefördert. Die Einkommensgrenze liegt für einen Einpersonenhaushalt im Voralberg bei 3.100 Euro, für Zwei- und Mehrpersonenhaushalte bei 5.500 Euro.

In Wien, Kärnten und Salzburg gelten ebenfalls jeweils eigene Regeln und Voraussetzungen.