Der Traum vom Eigenheim ist für viele Österreicher ein erklärtes Lebensziel. Bei der Umsetzung sind die meisten Menschen allerdings auf eine Finanzierung mit Fremdkapital angewiesen, da das Eigenkapital nicht ausreicht. Neben Krediten und Darlehen gibt es auch die Option, eine Förderung zu beantragen. In Österreich gibt es verschiedene Förderungsmöglichkeiten für Wohnraum, die möglicherweise für Sie in Frage kommen und Sie bei Ihrem Projekt finanziell entlasten können.
In Österreich gibt es nicht nur die Möglichkeit, den Neubau eines Hauses mit der Unterstützung von Fördergeldern zu realisieren, sondern es gibt auch Fördermöglichkeiten für den schon erbauten Wohnraum, wie etwa
Dadurch sind Fördergelder für den Bauherrn nicht nur in der akuten Bauphase eines Neubaus interessant, sondern auch wenn eine Bestandsimmobilie saniert oder modernisiert werden muss.
Wenn Sie eine Förderung für den Neubau eines Hauses beantragen möchten, sollten Sie zunächst überprüfen, ob Sie überhaupt berechtigt sind, entsprechende Gelder zu beantragen. Um als Häuslbauer in Österreich eine Förderung beantragen zu dürfen, müssen Sie volljährig und österreichischer Staatsbürger sein. Sind Sie Bürger eines EU-Mitgliedsstaates, sind Sie einem österreichischen Staatsbürger gleichgestellt.
Zudem sollten Sie beachten, dass, wenn Sie eine Wohnraumfinanzierung für einen Neubau anstreben, nur ein Hauptwohnsitz zu den förderungsfähigen Immobilien gezählt wird. Das bedeutet, dass Sie für die Errichtung eines Ferienhauses oder Nebenwohnsitzes keine Fördergelder beantragen können.
Tipp: Mit stichprobenartigen Besuchen wird überprüft, ob die Immobilie nach der Fertigstellung wirklich als Hauptwohnsitz genutzt wird.
War sie in Österreich früher Sache des Staates, gibt es seit Ende der 1980er Jahre keine für alle Bundesländer allgemeingültigen Regelungen für die Wohnbauförderung. Stattdessen ist die Wohnbauförderung nun Ländersache. Sie unterscheidet sich sowohl in der Art als auch der Höhe, der Einkommensgrenze des Antragsstellers und den Konditionen für Darlehen voneinander.
In Österreich wird bei der Wohnbauförderung zwischen der direkten und einer indirekten Förderung unterschieden. Unter direkten Förderungen werden beispielsweise Darlehen oder Beihilfen verstanden, da hier ein direkter Geldfluss stattfindet. Findet kein Geldfluss statt, wird die Förderung als sogenannte indirekte Förderung bezeichnet. Diese verschafft dem Bauherrn auf indirektem Wege finanzielle Erleichterung etwa durch Abschreibungen.
Unter anderem gibt es in Österreich folgende Formen der Wohnbauförderung:
Da die Wohnbauförderung nicht einheitlich geregelt ist, bieten einige Länder besondere Finanzierungsmöglichkeiten an, die für Sie interessant sein können. So werden in Niederösterreich und Wien Dachbegrünungen gefördert, während Bauherren in Salzburg für den Neubau und auch die Sanierung von Bauernhäusern Fördergelder beantragen können.
Tipp: Da die Bauförderung Ländersache ist, sollten Sie beachten, dass sich die Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland zu unterschiedlichen Zeitpunkten ändern können und immer nach dem aktuellsten Stand fragen, wenn Sie Informationen einholen.
Wenn Sie sich für eine der Formen der Wohnbauförderung interessieren und als förderungswürdige Person in Frage kommen, führt Sie Ihr erster Schritt zum in Ihrem Bundesland zuständigen Amt beziehungsweise einer entsprechenden Verwaltungsstelle. In einer eigens für Wohnbauförderung eingerichteten Beratungsstelle erhalten Sie kostenfrei alle Informationen zum Thema Wohnen und Bauen. Damit verbunden teilen Ihnen die Mitarbeiter auch Informationen über Förderungsmöglichkeiten und damit verknüpfte Bedingungen und Konditionen mit.
In Wien, Kärnten und Salzburg gelten ebenfalls jeweils eigene Regeln und Voraussetzungen.