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Nebenkosten beim Grundstückskauf

Was im Finanzierungsplan bedacht werden muss

Sie haben das perfekte Grundstück für sich und Ihre Familie gefunden und können es kaum erwarten, endlich den Vertrag zu unterschreiben und mit dem Hausbau zu beginnen. Vielleicht haben Sie mit Glück sogar ein günstiges Grundstück erworben, das perfekt in Ihren Finanzierungsplan und zu Ihrem Eigenkapital passt. Bei all der Freude dürfen Sie aber auf keinen Fall die anfallenden Nebenkosten eines Grundstückkaufs vergessen. Notarielle Gebühren, Maklerprovision und Verbücherung können, bei schlechter Planung, das Budget sprengen und Sie in eine finanzielle Krise stürzen.

Welche Nebenkosten kommen auf Sie zu?

Neben dem Grundstückspreis müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:

  • Maklerprovision
  • Eintragung des Grundstücks in das Grundbuch (Verbücherung)
  • Grunderwerbsteuer
  • Notarkosten
  • Notarielle oder gerichtliche Unterschriftenbeglaubigung
  • Pfandrechtkosten

Insgesamt kommen Sie hier mitunter auf Nebenkosten in Höhe von 10 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises.

Der Helfer will bezahlt werden: Maklerprovision

Die Maklerprovision fällt natürlich nur an, wenn Sie das Grundstück tatsächlich über einen Makler beziehen. Beim Kauf direkt vom Eigentümer oder von Verwandten entfällt die Gebühr selbstverständlich.

Die Provision richtet sich prozentual nach der Höhe des Grundstückpreises:

Grundstückspreis Provision
Bis 36.336,42 Euro 4 %
Von 36.336,42 Euro bis 48.448,51 Euro 1.453,46 Euro
Über 48.448,51 Euro 3 %

Hinzu kommt außerdem noch die gesetzliche Mehrwertsteuer von 20 Prozent.

Ein Rechenbeispiel: Sie kaufen ein Grundstück im Wert von 50.000 Euro. Die Maklerprovision liegt also bei drei Prozent des Kaufpreises und somit bei 1500 Euro plus Mehrwertsteuer, also bei insgesamt 1800 Euro.

Die Grunderwerbsteuer bleibt immer gleich

Anders als die Maklerprovision richtet sich die Grunderwerbsteuer nicht nach der Höhe des Kaufpreises. In Österreich bleibt die Steuer mit 3,5 Prozent konstant.

Bei einem Kaufpreis von 50.000 Euro kommen Sie also auf eine Grunderwerbsteuer von 1750 Euro.

Seit dem 1. Jänner 2016 gibt es allerdings neue Grunderwerbsteuerbestimmungen bei Kauf eines Grundstücks von einem direkten Verwandten.

Zu direkten Verwandten zählen:

  • Nichte/Neffe
  • Kinder (auch Stiefkind, Wahlkind)
  • Eltern
  • Bruder/Schwester
  • Schwiegereltern
  • Schwiegerkinder
  • Großeltern
  • Enkel
  • Ehepartner/Lebenspartner

Beim Grundstückserwerb im Familienkreis wird davon ausgegangen, dass es sich um einen unentgeltlichen Erwerb handelt. Der Grundstückswert gilt hier als Bemessungsgrundlage und der Steuersatz richtet sich nach einem Stufentarif.

Grundstückswert Grunderwerbssteuer
Bis 250.000 Euro 0,5 %
Bis 400.000 Euro 2 %
Ab 400.000 Euro 3,5 %

Auf Antrag kann die Grunderwerbsteuer auf bis zu fünf Jahre verteilt werden – allerdings wird die Steuer jedes Jahr um zwei Prozent erhöht.

Erben Sie also ein Grundstück im Wert von 50.000 Euro, müssen Sie Grunderwerbsteuern in Höhe von 250 Euro zahlen.

Damit es auch wirklich Ihr Grundstück ist – Eintragung des Wohneigentumsrechts ins Grundbuch

Das Grundbuchgesuch müssen Sie elektronisch einbringen. Hierfür müssen die genauen Formulierungen des Antrags stimmen, weswegen Sie sich einen Anwalt oder Notar suchen sollten, der Ihnen hilft. Alternativ können Sie auch vorformulierte Drucke aus dem Internet nutzen. Aber achten Sie darauf, dass die Details übereinstimmen.

Vor der Verbücherung müssen jegliche eingetragene Pfandrechte sowie auf dem Grundstück liegende Hypotheken gelöscht werden. Außerdem muss die Grunderwerbsteuer gezahlt worden sein.

Um das Grundbuchgesuch zu stellen, müssen Sie genau angeben, wo sich das Grundstück befindet. Weiters werden Ihr vollständiger Name sowie Ihr Geburtsdatum und Ihre aktuelle Anschrift benötigt.

Die Kosten belaufen sich wie folgt:

  • 44 Euro Antragsstellungsgebühr (62 Euro wenn die Antragsstellung nicht elektronisch erfolgt)
  • 1,1 Prozent des Kaufpreises
  • 1,2 Prozent des Pfandbetrags, sollten Sie ein Pfandrecht mit ins Grundbuch eintragen lassen (zum Beispiel bei Finanzierung des Grundstücks mittels Kredit)

Ein Rechenbeispiel: Bleiben wir bei Ihrem 50.000-Euro-Grundstück. Auf die 44 Euro Gebühr kommen 550 Euro für die Verbücherung. Sie zahlen also 594 Euro für die Eintragung Ihres Grundstücks.  

Außerdem müssen Sie auch für die Unterschriftenbeglaubigung zahlen. Die Kosten belaufen sich hier auf ein bis drei Prozent des Kaufpreises und sind durch die entsprechenden Kammertarife festgelegt.

Da die erste Rechtsauskunft immer kostenlos ist, sollten Sie sich vor dem geplanten Hauskauf mit dem Notar Ihrer Wahl zusammensetzen und über Honorar sowie Zeitaufwand sprechen.

Beim Kauf auf Kredit kommen zusätzliche Kosten auf Sie zu

Können Sie den Kauf Ihres neuen Grundstücks nicht aus eigenen Stücken finanzieren und haben einen Kredit aufgenommen, dann müssen Sie sich mit dem Pfandrecht auseinandersetzen. Wie bereits erwähnt, kommen bei der Verbücherung 1,2 Prozent des Kaufpreises hinzu.

Familie Wagner kauft ein Grundstück und zahlt...

Wir bleiben bei unserem Beispielpreis von 50.000 Euro und rechnen alle Posten zusammen. Hierbei gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Grundstückskauf aus eigenen Mitteln finanziert haben.

Leistung Summe
Grundstückskauf 50.000 Euro
Maklerprovision 1.800 Euro
Grunderwerbssteuern 1.750 Euro
Verbücherung 594 Euro
Notarielle Kosten Nicht allgemeingültig kalkulierbar
Gesamtsumme: Mindestens 54.144 Euro

Zu Ihrem Grundstückskauf kommen also noch rund 10 Prozent Nebenkosten hinzu. Da die Anwaltskosten immer situationsbedingt angepasst werden müssen, sollten Sie sich vor dem endgültigen Kauf auf jeden Fall informieren, damit es hier nicht zu hohen, unvorhergesehenen Kosten kommt.